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Neue Heilmittelrichtlinie (HMR) ab dem 1. Januar 2021 in Kraft
Ab dem 1. Januar ist die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft. Ursprünglich war das Inkrafttreten zum 1. Oktober 2020 geplant. Coronabedingt verschob sich der Termin auf den ersten Januar 2021.
Sie als Patienten werden bald merken, dass in Zukunft für alle Heilmittelerbringer (Physio, Ergo, Logo Podologie und Ernährungstherapie)
ein gemeinsames Rezeptformular gültig sein wird. Auch wird die lästige Fragerei nach Erstverordnung, Folgeverordnung oder Verordnung außerhalb des Regelfalles in Zukunft entfallen. Für die ersten
Wochen des neuen Jahres ist für Sie lediglich wichtig, dass der ausstellende Arzt oder Ärztin das neue Rezeptformular "Heilmittelverordnung 13" benutzt. Alle anderen Rezeptformulare
verlieren ab dem 1. Januar 2021 ihre Gültigkeit und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr vergütet.
Rezepte die bis zum 31. Dezember 2020 ausgestellt wurden, sind selbstverständlich auch bis in das neue Jahr hinein gültig.
Diese Formulare sollten bereits ab Oktober 2020 gültig sein. Wegen der Corona-Pandemie ist die Einführung nunmehr auf den 1. Januar 2021 festgegt worden!